Med. Sauerstoff ist nach den arzneimittelrechtlichen Bestimmungen als Fertigarzneimittel zugelassen. Wie für andere verschreibungspflichtige Medikamente übernimmt die Krankenkasse - nach Prüfung und Zustimmung - auch die Kosten für eine Sauerstoff-Langzeittherapie.
Die GTI medicare ist von der zuständigen Bezirksregierung als Pharmazeutisches Unternehmen zur Herstellung von Humanarzneimitteln (Sauerstoff) zugelassen. Wir besitzen für die meisten Krankenkassen eine Zulassung.
Verordnung von Sauerstoff auf Kassenrezept (für die Gebiete NRW und Hamburg):
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept für ein Sauerstoffgerät ausstellen. (Eine Musterverordnung finden Sie unter dem Punkt: Verordnung einer Sauerstoff-Therapie).
Senden Sie uns die Verordnung per Post oder per Fax unter 0 23 24 - 91 99 - 50 zu.
(Geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer auf dem Fax an, unter der wir Sie zurückrufen können!)
Wir erledigen alles Weitere für Sie und setzen uns mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Sofort nach eintreffen der Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen dann alle weiteren Einzelheiten.
Einen Verordnungs-Vordruck finden Sie hier:
Lesen Sie hierzu auch die Datei GTI-Verordnungsbogen.pdf