Vertragspartner der Krankenkassen können nur solche Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Vor Vertragsschluss oder Abgabe eines Hilfsmittels an betroffene Patienten müssen die Krankenkassen sicherstellen, dass die Leistungserbringer die gestellten Anforderungen erfüllen.
Als Präqualifizierung bezeichnet man genau diese Überprüfung der Leistungserbringer auf ihre Eignung nach feststehenden Kriterien.
Selbstverständlich zählt die GTI medicare ebenfalls zu den präqualifizierten Unternehmen und erfüllt damit auch weiterhin die von den Kostenträgern geforderten Voraussetzungen zur Hilfsmittelversorgung im Bereich der med. Sauerstoffversorgung.
