Rezepte Sauerstoff-Versorgung / Verordnung einer Sauerstoff-Therapie

Eine Langzeit-Sauerstofftherapie muss grundsätzlich durch einen (Fach-)Arzt verordnet werden. Einen Dokumentationsbogen zur Verordnung einer Sauerstoff-Therapie finden Sie unter dem Punkt "Sauerstoff-Langzeittherapie".

Für die Gebiete NRW und Hamburg:
Senden Sie uns einfach das von Ihrem Arzt ausgefüllte Rezept über die Sauerstoff-Versorgung bzw. die Verordnung per Post oder per Fax unter 0 23 24 - 91 99 - 50 zu. (Geben Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer auf dem Fax an, unter der wir Sie zurückrufen können!)

Wir erledigen dann alles Weitere für Sie und setzen uns mit Ihrer Kasse (Privat oder Gesetzlich) in Verbindung.

Sofort nach eintreffen der Kostenübernahmeerklärung Ihrer Kasse setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen dann alle weiteren Einzelheiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Herrn Müller (Tel.: 0 23 24 - 91 99 - 58). Er beantwortet Ihnen gerne alle Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung einer Sauerstoff-Therapie.

Die hier angefügte Datei zeigt ein Muster einer von einem Arzt ausgefüllten Verordnung.

Lesen Sie hierzu auch die Datei VerordnungMUSTER.pdf

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